In Deutschland fehlt es nach wie vor an einer überwiegend gesellschaftlichen Akzeptanz für das Whistleblowing. Der Nutzen für das Gemeinwohl wird zwar gewertschätzt, aber die Tat des Whistleblowings ist nach wie vor negativ konnotiert. Es kann daher sein, dass der/die Hinweisgebende sich mit einer Informationsweitergabe einem hohen Risiko aussetzt wie z.B. beruflichen Repressalien, Mobbing und Drohungen mit Kündigung usw. Es ist auch möglich, dass der/die Arbeitgebende versucht, Sie auf dem arbeitsrechtlichen oder auch strafrechtlichen Rechtsweg aufzuhalten, um potentielle Nachahmende abzuschrecken.
Wir möchten Sie in dieser Position unterstützen und Ihnen eine verlässliche Anlaufstelle bieten. Als Whistleblower*innen Netzwerk e.V. haben wir im Laufe der letzten Jahre viele Fälle begleitet, sodass uns die schwierige persönliche Lage, in die sich Whistleblower*innen dann begeben, gänzlich bewusst und klar ist.
Abgesehen von Repressionen durch den Arbeitgeber kann es im Verlauf einer Offenlegung für den Whistleblower*innen auch im Privatleben zu komplizierten bzw. belastenden Situationen kommen, indem z.B. eine drohende Arbeitslosigkeit oder eine ständige Medienpräsenz die Partnerschaft oder das Familienleben massiv beeinträchtigt.
Sie können sich sicher sein, dass wir Sie genaustens auf Gefahren und Risiken einer Offenlegung aufmerksam machen werden und uns mit Ihrem Anliegen, sofern Ihr Fall in unserem Aufgabengebiet liegt, sorgfältig auseinandersetzen werden.
Wir werden unsere Expertise und Kontakte nutzen, um Sie im rechtlichen und menschlichen Rahmen zu beraten und ggf. an juristische und/oder therapeutische Hilfe zu vermitteln.