Fällt mein Fall unter das Strafrecht oder ist es eine Ordnungswidrigkeit oder Greenwashing?
Informationen zum HinSchG finden Sie hier.
→ Wenden Sie sich an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n, eine Vertrauensstelle oder Ihren Vorgesetzten in Ihrem Unternehmen. Ggf. kann auch der Betriebsrat beraten und helfen.
→ Wenn Sie sich an uns, den/die Gleichstellungsbeauftragte/n Ihres Unternehmens oder an den Betriebsrat
→ Straftaten sind besonders schwerwiegende Vergehen gegen das Umweltrecht, die vom Gesetzgeber mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Dazu gehören Straftaten, die im Strafgesetzbuch unter ‚Straftaten gegen die Umwelt‘ aufgelistet sind wie Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigungen, unerlaubte Abfallausbringungen, Gefährdungen von Schutzgebieten u.w. (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ – § 324 – § 330)
Desweiteren sind im Bundesnaturschutzgesetz und im Chemikaliengesetz Strafgesetze aufgeführt. Konkret fasst die EU-Richtlinie von Februar 2024 Umweltkriminalität wie folgt zusammen:
→ Die meisten Vergehen gegen die Umwelt sind Ordnungswidrigkeiten, d.h. Verletzungen des Ordnungs-/Verwaltungsrecht. Solche Delikte sind z.B. im § 62 Bundes-Immissionsschutzgesetz, im § 26 Bundesbodenschutzgesetz, § 103 Wasserhaushaltsgesetz, § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 26 Chemikaliengesetz und im § 69 Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
Greenwashing, worunter auch der Begriff ‚Green Claims‘ (zu dt.: ‚grüne Behauptungen‘) gehört, ist eine Unternehmensstrategie, die eigenen Produkte oder die gesamte Nachhaltigkeitsstrategie einer Organisation umwelt- und klimafreundlicher darzustellen, als sie es sind.
Dazu kann auch gehören für Maßnahmen zu lobbyieren, die nicht langfristig nachhaltig sind oder nicht mit dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kohärent sind, wie z.B. innerhalb der Energiegenerierung für Gas oder Atom als Ersatz für Kohle oder die Aufhebung der 4%-Brachenregelung in der Landwirtschaft u.ä.
Für das Greenwashing werden als Methoden oft irrelevante Aussagen, irreführende Vergleiche oder faktisch falsche Werbebotschaften verwendet, um die Kunden zu täuschen. Bei Zertifizierungen fehlt eine neutrale externe Instanz und die Überprüfung wird intern übernommen.
Im März 2024 wurde eine Anti-Greenwashing-Richtlinie vom EU-Parlament beschlossen, die bis 2026 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht übersetzt werden muss, sodass der rechtliche Rahmen gegen Greenwashing verschärft wird.
→ Sprechen Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten, um eine interne Lösung zu finden.
→ Wenn Sie den Eindruck haben, dass das keine gute Strategie ist oder es schon versucht haben, melden Sie sich bei uns oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Zum BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt in Deutschland alle Bereiche des Finanzwesens. Die zentrale Aufgabe der Behörde ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland, um die
Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherzustellen.
Dazu ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) zuständig als Teil des Lageberichts von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Rahmen der Bilanzkontrolle.
→ Sprechen Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten, um eine interne Lösung zu finden.
→ Wenn Sie den Eindruck haben, dass das keine gute Strategie ist oder es schon versucht haben, melden Sie sich bei uns oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html
Ja, es gibt ein Umweltinformationsgesetz, das den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen herstellt: https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/BJNR370410004.html
Informationspflichtige Stellen sind die Regierung (Bund und Länder) und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung als auch Gremien, die diese Stellen beraten. Dazu sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts auskunftspflichtig, sofern sie in öffentliche Aufgaben eingebunden sind oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere wenn diese der umweltbezogenen Daseinsvorsorge dienen.
Nicht-informationspflichtig sind die obersten Bundesbehörden, sofern sie innerhalb des Rechts operieren, als auch die Bundesgerichte, wenn sie sich nicht mit öffentlichen Verwaltungsaufgaben befassen.
Umweltverträglichkeitsprüfung: https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/
Eine Rodung kann bereits einen einzelnen Baum, Strauch oder Wurzelstock betreffen.
Bundeswaldgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html
Kreislaufwirtschaftsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html
Chemikaliengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html
Chemikaliengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html
→ Sie können sich an uns wenden, an die Polizei oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung. Diese ist zuständig für die Kontrollen der Emissionsbilanzen von Unternehmen: