FAQ

Frequently Asked Questions

Allgemeines

→ Wenden Sie sich an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n, eine Vertrauensstelle oder Ihren Vorgesetzten in Ihrem Unternehmen. Ggf. kann auch der Betriebsrat beraten und helfen.

→ Wenn Sie sich an uns, den/die Gleichstellungsbeauftragte/n Ihres Unternehmens oder an den Betriebsrat

Zuständige Behörden

  • Die niedrigschwelligste Anlaufstelle: Die Polizei – diese gibt den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter, die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren ein oder wenden Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft.
  • Behörden auf Bundeslandesebene:
    • Umweltportal des Bundeslandes
    • Umweltministerium des jeweiligen Bundeslandes
    • Landesumweltamt
    • Info: Auf dem Umweltportal des jeweiligen Bundeslandes sind die jeweils zuständigen Behörden zu finden und mit Links hinterlegt.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: verantwortlich für Kontrolle und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Energiewirtschaft, Außenwirtschaft, allg. Wirtschaftsthemen, Abschlussprüferaufsichtsstelle https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

Straftaten

→ Straftaten sind besonders schwerwiegende Vergehen gegen das Umweltrecht, die vom Gesetzgeber mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Dazu gehören Straftaten, die im Strafgesetzbuch unter ‚Straftaten gegen die Umwelt‘ aufgelistet sind wie Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigungen, unerlaubte Abfallausbringungen, Gefährdungen von Schutzgebieten u.w. (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ – § 324 – § 330)

Desweiteren sind im Bundesnaturschutzgesetz und im Chemikaliengesetz Strafgesetze aufgeführt. Konkret fasst die EU-Richtlinie von Februar 2024 Umweltkriminalität wie folgt zusammen:

  • Nicht ordnungsgemäße Sammlung, Beförderung und Verwertung und Beseitigung von Abfall
  • Illegale Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre, das Wasser oder den Boden
  • Tötung, Vernichtung oder Besitz von geschützten wild lebenden Tier- oder Pflanzenarten oder Handel mit ihnen
  • Illegaler Handel mit Stoffen, die die Ozonschicht abbauen

Ordnungswidrigkeiten

→ Die meisten Vergehen gegen die Umwelt sind Ordnungswidrigkeiten, d.h. Verletzungen des Ordnungs-/Verwaltungsrecht. Solche Delikte sind z.B. im § 62 Bundes-Immissionsschutzgesetz, im § 26 Bundesbodenschutzgesetz, § 103 Wasserhaushaltsgesetz,   § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 26 Chemikaliengesetz und im § 69 Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Greenwashing

Greenwashing, worunter auch der Begriff ‚Green Claims‘ (zu dt.: ‚grüne Behauptungen‘) gehört, ist eine Unternehmensstrategie, die eigenen Produkte oder die gesamte Nachhaltigkeitsstrategie einer Organisation umwelt- und klimafreundlicher darzustellen, als sie es sind.

Dazu kann auch gehören für Maßnahmen zu lobbyieren, die nicht langfristig nachhaltig sind oder nicht mit dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kohärent sind, wie z.B. innerhalb der Energiegenerierung für Gas oder Atom als Ersatz für Kohle oder die Aufhebung der 4%-Brachenregelung in der Landwirtschaft u.ä.

Für das Greenwashing werden als Methoden oft irrelevante Aussagen, irreführende Vergleiche oder faktisch falsche Werbebotschaften verwendet, um die Kunden zu täuschen. Bei Zertifizierungen fehlt eine neutrale externe Instanz und die Überprüfung wird intern übernommen.

Im März 2024 wurde eine Anti-Greenwashing-Richtlinie vom EU-Parlament beschlossen, die bis 2026 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht übersetzt werden muss, sodass der rechtliche Rahmen gegen Greenwashing verschärft wird.

Vollzugsdefizite

→ Sprechen Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten, um eine interne Lösung zu finden.

→ Wenn Sie den Eindruck haben, dass das keine gute Strategie ist oder es schon versucht haben, melden Sie sich bei uns oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin)

Zum BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt in Deutschland alle Bereiche des Finanzwesens. Die zentrale Aufgabe der Behörde ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland, um die

Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherzustellen.

Dazu ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) zuständig als Teil des Lageberichts von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Rahmen der Bilanzkontrolle.

→ Sprechen Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten, um eine interne Lösung zu finden.

→ Wenn Sie den Eindruck haben, dass das keine gute Strategie ist oder es schon versucht haben, melden Sie sich bei uns oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

  • Haben Sie das Vergehen in Ihrem Arbeitskontext entdeckt → Wenden Sie sich an uns oder an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das für die Umsetzung des LkSG zuständig ist. https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html

Umweltinformation

Ja, es gibt ein Umweltinformationsgesetz, das  den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen herstellt: https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/BJNR370410004.html

Informationspflichtige Stellen sind die Regierung (Bund und Länder) und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung als auch Gremien, die diese Stellen beraten. Dazu sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts auskunftspflichtig, sofern sie in öffentliche Aufgaben eingebunden sind oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere wenn diese der umweltbezogenen Daseinsvorsorge dienen.

Nicht-informationspflichtig sind die obersten Bundesbehörden, sofern sie innerhalb des Rechts operieren, als auch die Bundesgerichte, wenn sie sich nicht mit öffentlichen Verwaltungsaufgaben befassen.

Thematische Schwerpunkte:

Stadtentwicklung/Bauvorhaben:

  • Haben Sie das Vergehen in Ihrem Arbeitskontext entdeckt? → Wenden Sie sich an uns oder an das Umweltportal Ihres Bundeslandes oder die zuständige Behörde (z.B. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Berlin, Landesentwicklungsbehörden; Abteilung Bauleitplanung, usw.)
  • Haben Sie das Vergehen privat entdeckt? → Wenden Sie sich an das Umweltportal Ihres Bundeslandes oder die zuständige Behörde (z.B. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Berlin, Landesentwicklungsbehörden; Abteilung Bauleitplanung, usw.)

         

Umweltverträglichkeitsprüfung: https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/

Illegale Rodungen:

Eine Rodung kann bereits einen einzelnen Baum, Strauch oder Wurzelstock betreffen.

  • Haben Sie die Abholzung in Ihrem Arbeitskontext entdeckt?→ Wenn ja: Sie können sich an uns wenden, an das kommunale Forstamt oder an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal Ihres Bundeslandes, das Umweltministerium Ihres Bundeslandes oder das Landesumweltamt wenden.
  • Wenn nein: Haben Sie die Abholzung als Privatperson beobachtet? → Wenden Sie sich bitte an das kommunale Forstamt oder an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal Ihres Bundeslandes, das Umweltministerium Ihres Bundeslandes oder das Landesumweltamt wenden.

 

Bundeswaldgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html

Gewässerverunreinigungen:

  • Haben Sie die illegale Abfallablagerung in Ihrem Arbeitskontext entdeckt? → Wenn ja: Sie können sich an uns wenden oder an die Stadtverwaltung. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal Ihres Bundeslandes, das zuständige Umweltministerium Ihres Bundeslandes oder Landesumweltamt wenden. (jeweils Links zu Seite mit Meldestellen)
  • Wenn nein: Haben Sie die Abfallablagerung als Privatperson beobachtet? → Wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal Ihres Bundeslandes, das zuständige Umweltministerium Ihres Bundeslandes oder Landesumweltamt wenden. (jeweils Links zu Seite mit Meldestellen)

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html

Rohstoffe/ Chemikalien:

  • Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in Ihrem Arbeitskontext entdeckt? → Wenn ja: Sie können sich an uns wenden oder an die Polizei. Sie können sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden, das spezialisiert ist auf Unternehmensberichte und im Zusammenhang des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch die Verwendung von Rohstoffen überprüft. (Link zum BAFA unterlegen)
  • Wenn nein: Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in einem privaten Kontext entdeckt? Wenden Sie sich an die Polizei oder an das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden, das spezialisiert ist auf Unternehmensberichte und im Zusammenhang des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch die Verwendung von Rohstoffen überprüft. (Link zum BAFA unterlegen)

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html

  • Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in Ihrem Arbeitskontext entdeckt? → Wenn ja: Sie können sich an uns wenden oder an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal, das Umweltministerium oder das Landesumweltamt Ihres Bundeslandes wenden. Spezialisiert auf Chemikalienkontaminierungen auf Bundesebene sind
    • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    • Umweltbundesamt (UBA)
    • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    • (jeweils Links zu Seite mit Meldestellen)
  • Wenn nein: Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in einem privaten Kontext entdeckt? Wenden Sie sich an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal, das Umweltministerium oder das Landesumweltamts Ihres Bundeslandes wenden. Spezialisiert auf Chemikalienkontaminierungen sind
    • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    • Umweltbundesamt (UBA)
    • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    • (jeweils Links zu Seite mit Meldestellen)

 

Chemikaliengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html

  • Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in Ihrem Arbeitskontext entdeckt?→ Wenn ja: Sie können sich an uns wenden oder an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal, das Umweltministerium oder das Landesumweltamt Ihres Bundeslandes wenden.
  • Wenn nein: Haben Sie die Chemikalienkontaminierung in einem privaten Kontext entdeckt? → Wenden Sie sich an die Polizei. Alternativ können Sie sich an das Umweltportal, das Umweltministerium oder das Landesumweltamts Ihres Bundeslandes wenden. Spezialisiert auf die Zulassung von Chemikalien ist die
  • Verlinkung zum vorigen Punkt: s. ‚Kontaminierungen durch Chemikalien‘. Die Zuständigkeit für die Überwachung der zuvor genannten Bereiche sowie der Vorschriften über die Abgabe von Biozidprodukten (Abschnitt 3 der ChemBiozidDV) liegt bei den für die Überwachung zuständigen Landesbehörden.

 

Chemikaliengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html

Zertifikate/Emissionsbilanz:

→ Sie können sich an uns wenden, an die Polizei oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung. Diese ist zuständig für die Kontrollen der Emissionsbilanzen von Unternehmen: